16.07.2018

Meldung, Steuerrecht

FG Münster zur Bankenabgabe

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass gegen den Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG für die Jahresbeiträge der sog. Bankenabgabe keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Auf Grundlage des Restrukturierungsfondsgesetzes erließ die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung gegenüber dem klagenden Kreditinstitut für 2014 einen Bescheid über einen Jahresbeitrag in Höhe von rund 1,1 Mio. €. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe für risikobehaftete Geschäfte, die der Gesetzgeber zur Stabilisierung des Bankenbereichs nach der Finanzmarktkrise eingeführt hatte.

Verstoß gegen Gleichheitssatz?

Das Finanzamt behandelte den Jahresbeitrag als nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG nicht abziehbare Betriebsausgabe. Hiergegen wandte die Klägerin ein, die Vorschrift verstoße gegen den Gleichheitssatz und führe zu einer nicht hinnehmbaren Doppelbelastung durch die Bankenabgabe einerseits und das Abzugsverbot andererseits.

Kein Erfolg vor dem FG

Diese Bedenken teilte das FG Münster nicht und wies die Klage mit Urteil vom 21.03.2018 (9 K 3187/16 F) ab. Der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sei nicht verletzt. Die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips sei durch den mit dem Abzugsverbot verfolgten Lenkungszweck, Risiken im Finanzsektor zu reduzieren, gerechtfertigt. Dabei sei es legitim, Banken für riskante Geschäfte wirtschaftlich endgültig zu belasten oder sie zu einer Verhaltensänderung dahingehend zu veranlassen, weniger riskante Geschäftsmodelle anzubieten. Eine gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstoßende Doppelbelastung liege ebenfalls nicht vor. Vielmehr sorge der Gesetzgeber nur über einen doppelten Mechanismus – Abgabe und Betriebsausgabenabzugsverbot – für eine einmalige vollständige wirtschaftliche Belastung der Kreditinstitute.

(FG Münster, NL vom 16.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


12.01.2026

Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Die neue Aktivrente bringt eine Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach dem Renteneintritt, lässt jedoch viele Praxisfragen offen.

weiterlesen
Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


12.01.2026

Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Deutsche Unternehmen sind stark auf internationale Datentransfers angewiesen, trotz unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen.

weiterlesen
Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)