• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Köln: Keine Pflicht zu fortlaufenden Rechnungsnummern

15.01.2018

Meldung, Steuerrecht

FG Köln: Keine Pflicht zu fortlaufenden Rechnungsnummern

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags. Dies hat das Finanzgericht Köln klargestellt.

Im Streitfall hatte der Kläger auf seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern, die computergesteuert durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt wurden, verwendet. Damit wurde jede Buchungsnummer zwar nur einmalig vergeben, diese bauten aber nicht numerisch aufeinander auf.

Buchführung formell und sachlich ordnungsgemäß?

Nach Meinung des Finanzamts lag hierin ein schwerwiegender Mangel der Buchführung des Klägers, der eine Gewinnerhöhung durch einen „Un“-Sicherheitszuschlag rechtfertige. Dem folgte das FG Köln mit seinem Urteil vom 07.12.2017 (15 K 1122/16) jedoch nicht und machte die Gewinnerhöhung rückgängig. Denn es bestehe weder eine gesetzliche noch eine aus der Rechtsprechung herleitbare Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Köln, PM vom 15.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)