05.02.2019

Meldung, Steuerrecht

FG Köln: Erbschaftsteuerpause gibt es nicht

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit vom 01.07.2016 bis zum 09.11.2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) die Fortgeltung des verfassungswidrigen Erbschaftsteuergesetzes angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen. Während des Gesetzgebungsverfahrens kam es zu Verzögerungen. Die Neuregelung wurde erst am 09.11.2016 mit Wirkung zum 01.07.2016 verkündet.

Erbin wehrt sich gegen Steuerfestsetzung

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Köln hatte die Klägerin im August 2016 ein Netto-Kapitalvermögen von rund 65.000 Euro geerbt. Daraufhin setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit der Begründung, dass für die Zeit vom 01.07.2016 bis zum 09.11.2016 kein wirksames Erbschaftsteuergesetz bestanden habe und eine Festsetzung von Erbschaftsteuer daher nicht zulässig sei.

Kein Erfolg vor dem FG

Dem ist das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 08.11.2018 (7 K 3022/17) entgegengetreten. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer sei rechtmäßig. Der Gesetzgeber habe mit dem am 09.11.2016 im Bundesgesetzblatt verkündeten ErbStAnpG 2016 eine umfassende und wirksame Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Erbfällen und Schenkungen ab dem 01.07.2016 geschaffen. Die Neuregelungen entfalteten zwar in formeller Hinsicht eine echte Rückwirkung; diese Rückwirkung sei jedoch insbesondere unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Gesetzgebungsverfahrens zum ErbStAnpG verfassungsrechtlich zulässig.

Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 1/19 anhängig.

(FG Köln, PM vom 01.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Vielfalt21 / fotolia.com


30.10.2025

BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für Einzweck-Gutscheine

Maßgeblich für die umsatzsteuerliche Einstufung als Einzweck-Gutschein ist allein, ob bei der Ausgabe Ort und Steuerbetrag der Leistung feststehen. Der Vertriebsweg ist dabei unerheblich.

weiterlesen
BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für Einzweck-Gutscheine

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


30.10.2025

BFH zur Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen

Der BFH stellt klar, dass eine rein faktische Beherrschung durch mehrere Gesellschafter nicht für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG genügt.

weiterlesen
BFH zur Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


29.10.2025

BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Die wirtschaftliche Stabilität des Arbeitgebers bleibt ein entscheidender Faktor bei der Erhöhung der Betriebsrente, stellte das BAG jetzt klar.

weiterlesen
BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank