03.04.2017

Meldung, Steuerrecht

FG Köln entscheidet zur Feuerschutzsteuer

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Das Finanzgericht Köln hatte darüber zu entscheiden, ob bei so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherungen neben Versicherungsteuer auch Feuerschutzsteuer anfällt.

Eine Versicherungsgesellschaft bietet Wohngebäudeversicherungen an, die ausdrücklich kein Feuerrisiko mit absichern. Gleichwohl ging das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Anschluss an eine Außenprüfung davon aus, dass für diese Verträge neben Versicherungsteuer auch Feuerschutzsteuer angefallen sei. Das BZSt vertrat die Auffassung, seit der Neufassung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Feuerschutzsteuergesetz zum 1.7.2010 unterlägen Wohngebäudeversicherungen auch dann der Feuerschutzsteuer, wenn sie tatsächlichen keinen Schutz gegen Feuerrisiken bieten. Bereits die abstrakt bestehende Möglichkeit des Einschlusses von Feuerversicherungsschutz sei ausreichend.

Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

Die Klage gegen den Feuerschutzsteuerbescheid war erfolgreich (Urteil 2 K 3652/14 vom 07.12.2016). Der 2. Senat stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Wortlaut des Gesetzes. Danach unterlägen Wohngebäudeversicherungen nur dann der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherung zumindest teilweise auch Gefahren abdecke, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können. Eine potentielle Versicherbarkeit sei deshalb nicht ausreichend. Es komme vielmehr darauf an, dass nach den Versicherungsbedingungen tatsächlich auch Feuerrisiken abgesichert worden seien.

(FG Köln, PM vom 03.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


11.09.2026

GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung

Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen sollten künftig gemeinsam gedacht, gesteuert und konsistent nach außen berichtet werden.

weiterlesen
GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung

Meldung

© bluedesign / fotolia.com


11.09.2026

EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

Deutschland unterstützt die EU Inc., will aber Mitbestimmung, Gläubigerschutz und nationales Insolvenzrecht sichern.

weiterlesen
EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht