• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Hamburg zur Anerkennung von Fortbildungskosten

13.03.2017

Meldung, Steuerrecht

FG Hamburg zur Anerkennung von Fortbildungskosten

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Das Finanzgericht Hamburg hat sich mit der Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fortbildungen, die einen persönlichkeitsbildenden Charakter haben, beschäftigt.

Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter können nur dann zu Werbungskosten führen, wenn sie auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Es reicht nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Insbesondere bei einer Inhomogenität des Teilnehmerkreises tritt der allgemein persönlichkeitsbildende Inhalt einer Fortbildung in den Vordergrund.

(FG Hamburg, Urteil vom 20.09.2016 Az. 5 K 28/15 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©alphaspirit/123rf.com


03.07.2026

Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Das Reformpaket zeigt den politischen Willen, Deutschland wirtschaftlich wettbewerbsfähiger und zugleich sozial stabil zu halten.

weiterlesen
Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Meldung

saiarlawka/123rf.com


03.07.2026

DRSC-Studie zeigt Lücken bei Nachhaltigkeitsangaben

Das DRSC zeigt in einer Studie, dass Nachhaltigkeitsberichte zwar zunehmend vorkommen, aber häufig uneinheitlich, unvollständig und schwer vergleichbar sind.

weiterlesen
DRSC-Studie zeigt Lücken bei Nachhaltigkeitsangaben

Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


02.07.2026

Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

Bei Immobilienverkäufen entscheidet der Vertragsabschluss über die Einhaltung der steuerlichen Zehn-Jahres-Frist, so der BFH.

weiterlesen
Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht