• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Hamburg zur Anerkennung von Fortbildungskosten

13.03.2017

Meldung, Steuerrecht

FG Hamburg zur Anerkennung von Fortbildungskosten

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Das Finanzgericht Hamburg hat sich mit der Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fortbildungen, die einen persönlichkeitsbildenden Charakter haben, beschäftigt.

Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter können nur dann zu Werbungskosten führen, wenn sie auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Es reicht nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Insbesondere bei einer Inhomogenität des Teilnehmerkreises tritt der allgemein persönlichkeitsbildende Inhalt einer Fortbildung in den Vordergrund.

(FG Hamburg, Urteil vom 20.09.2016 Az. 5 K 28/15 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©sdecoret/fotolia.com


03.03.2026

Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Das Produkthaftungsrecht wird reformiert. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung der Haftungsrisiken in einer zunehmend digitalen Wirtschaft.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.03.2026

Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Die NIS-2-Richtlinie hat strengere Cybersicherheits- und Meldepflichten eingeführt, die wegen ihres hohen administrativen Aufwands kritisch bewertet werden.

weiterlesen
Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)