• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Hamburg zur Anerkennung von Fortbildungskosten

13.03.2017

Meldung, Steuerrecht

FG Hamburg zur Anerkennung von Fortbildungskosten

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Das Finanzgericht Hamburg hat sich mit der Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fortbildungen, die einen persönlichkeitsbildenden Charakter haben, beschäftigt.

Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter können nur dann zu Werbungskosten führen, wenn sie auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Es reicht nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Insbesondere bei einer Inhomogenität des Teilnehmerkreises tritt der allgemein persönlichkeitsbildende Inhalt einer Fortbildung in den Vordergrund.

(FG Hamburg, Urteil vom 20.09.2016 Az. 5 K 28/15 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


23.04.2026

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der BFH stellt klar, dass für die Grunderwerbsteuer die zivilrechtliche Gesellschafterstellung zählt, nicht eine bloß wirtschaftliche Vorbindung.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


23.04.2026

BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Für den Vorsteuerabzug zählt nicht das Etikett der Rechnung, sondern der tatsächliche Leistungsbezug, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


23.04.2026

7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert

Viele Unternehmen schaffen feste Strukturen, damit mehr Frauen technische und digitale Berufe ergreifen, zeigt eine aktuelle Bitkom-Befragung.

weiterlesen
7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht