• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG bestätigt Anwendbarkeit des MiLoG auf im Ausland ansässige Transportunternehmen

29.08.2018

Meldung, Steuerrecht

FG bestätigt Anwendbarkeit des MiLoG auf im Ausland ansässige Transportunternehmen

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf im Ausland ansässige Transportunternehmen und ihre Arbeitnehmer bestätigt.

Das deutsche MiLoG ist auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 22.08.2018 (11 K 544/16 und 11 K 2644/16).

Unternehmen wandten sich gegen Prüfung

In zwei gleichgelagerten Fällen hatten sich die ausländischen Transportunternehmen jeweils gegen die Prüfungsverfügung des Hauptzollamtes Stuttgart gewandt, mit der Unterlagen angefordert wurden, die die Zahlung des Mindestlohnes für die Tätigkeit in Deutschland belegen sollten. Hiergegen hatten die beiden Unternehmen vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg insbesondere mit der Begründung, die Anwendung des MiLoG sei nicht mit Europarecht vereinbar, Klage erhoben.

Prüfungen waren rechtmäßig

In seinen Urteilsbegründungen hat sich das Finanzgericht Baden-Württemberg eingehend mit den europarechtlichen Fragen auseinandergesetzt und schließlich die Rechtmäßigkeit der Mindestlohnprüfungen der Zollverwaltung im internationalen Verkehrssektor bestätigt. Die Revision wurde zugelassen.

(Generalzolldirektion, PM vom 28.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank