• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch MDK-Arzt?

22.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch MDK-Arzt?

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeit auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden kann.

Die Klägerin begehrte von der Beklagten Krankengeld. Ihr behandelnder Arzt bescheinigte ihr Arbeitsunfähigkeit bis zum 16.03.2015. Am 16.03.2015 wurde die Klägerin durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) persönlich untersucht. Die Gutachterin des MDK führte aus, dass die Klägerin nachvollziehbar nicht leistungsfähig sei, um einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in der Bezugstätigkeit nachzugehen. Eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellte der behandelnde Arzt der Klägerin erst am 18.03.2015 aus. Die Beklagte lehnte die Zahlung von Krankengeld über den 16.03.2015 hinaus unter Hinweis auf Notwendigkeit einer fortlaufenden ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab.

Arbeitsunfähigkeit kann durch jeden Arzt festgestellt werden

Das Sozialgericht Stuttgart hat die Entscheidung der Beklagten mit Urteil vom 20.03.2017 (S 15 KR 3635/15) teilweise aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin ihren Versicherungsschutz mit Krankengeldberechtigung über den 16.03.2015 hinaus aufrechterhalten, da die Arbeitsunfähigkeit bzw. deren Fortbestehen auch über diesen Zeitpunkt hinaus lückenlos ärztlich festgestellt worden ist. Arbeitsunfähigkeit könne durch jeden Arzt, auch etwa durch einen Arzt des MDK festgestellt werden. Es müsse sich nicht notwendig um den behandelnden Arzt oder um einen Vertragsarzt handeln.

(SG Stuttgart, PM vom 16.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht