• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch MDK-Arzt?

22.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch MDK-Arzt?

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeit auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden kann.

Die Klägerin begehrte von der Beklagten Krankengeld. Ihr behandelnder Arzt bescheinigte ihr Arbeitsunfähigkeit bis zum 16.03.2015. Am 16.03.2015 wurde die Klägerin durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) persönlich untersucht. Die Gutachterin des MDK führte aus, dass die Klägerin nachvollziehbar nicht leistungsfähig sei, um einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in der Bezugstätigkeit nachzugehen. Eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellte der behandelnde Arzt der Klägerin erst am 18.03.2015 aus. Die Beklagte lehnte die Zahlung von Krankengeld über den 16.03.2015 hinaus unter Hinweis auf Notwendigkeit einer fortlaufenden ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab.

Arbeitsunfähigkeit kann durch jeden Arzt festgestellt werden

Das Sozialgericht Stuttgart hat die Entscheidung der Beklagten mit Urteil vom 20.03.2017 (S 15 KR 3635/15) teilweise aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin ihren Versicherungsschutz mit Krankengeldberechtigung über den 16.03.2015 hinaus aufrechterhalten, da die Arbeitsunfähigkeit bzw. deren Fortbestehen auch über diesen Zeitpunkt hinaus lückenlos ärztlich festgestellt worden ist. Arbeitsunfähigkeit könne durch jeden Arzt, auch etwa durch einen Arzt des MDK festgestellt werden. Es müsse sich nicht notwendig um den behandelnden Arzt oder um einen Vertragsarzt handeln.

(SG Stuttgart, PM vom 16.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank