27.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum IASB-Entwurf ED/2021/3

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

EFRAG will in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Entwurfs ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach”/„Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz” durchführen. Der IASB hatte Ende März 2021 den Entwurf ED/2021/3 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten der vorge­schlagenen Angaben in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu identifizieren. Man will feststellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse an einer Teilnahme formlos per E-Mail unter disclosureinitiative-pilot@efrag.org bekunden.

Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:

  • Die Erstellung von Test-Angaben zu IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und/oder IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter Anwendung der Vorschläge im IASB-Entwurf;
  • die Beantwortung eines Fragebogens zu den Test-Angaben inkl. der Anwendung bestimmter Aspekte der IASB-Vorschläge und
  • ein Gespräch/Meeting, um sich über die Erfahrungen bei der Anwendung der Vorschläge im IASB-Entwurf sowie zu praktischen Problemen bei der Erstellung der Test-Angaben und möglichen Lösungsansätzen auszutauschen.

Die Teilnehmer können wählen, ob sie die Vorschläge für IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und/oder IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer anwenden möchten.

Wer kann am Feldtest teilnehmen?

Unternehmen aller Branchen (einschließlich KMU) sind dazu eingeladen, am Feldtest teilzunehmen. Insbesondere sind Teilnehmer mit bedeutenden Leistungen an Arbeitnehmer oder Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, einschließlich Immobilienunternehmen und sowie Banken und Versicherer willkommen.

Anmeldungen zur Teilnahme werden bis spätestens Ende Juni 2021 erbeten. Es ist beabsichtigt, den Feldtest bis Ende August 2021 abzuschließen. EFRAG weist darauf hin, dass man individuelle Zeitpläne – entsprechend den individuellen Verfügbarkeiten – zur Durchführung des Feldtests vereinbaren kann. Nach Abschluss des Feldtests wird EFRAG ein Feedback-Statement zu den Feldtests erstellen. Dieses veröffentlicht sie dann auf ihrer Website. Alle Informationen über die Ergebnisse der Feldtests erlauben keinen Rückschluss auf einzelne Teilnehmer.

(DRSC vom 25.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


04.11.2025

Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Jede WP/vBP-Praxis muss unabhängig von Größe oder Mandaten eine Risikoanalyse zur Geldwäsche erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

sdecoret/123rf.com


04.11.2025

Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Ein neuer CCBE-Leitfaden zeigt, wie die Anwaltschaft generative KI sinnvoll, sicher und im Einklang mit den berufsrechtlichen Standards einsetzen kann.

weiterlesen
Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank