27.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum IASB-Entwurf ED/2021/3

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

EFRAG will in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Entwurfs ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach”/„Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz” durchführen. Der IASB hatte Ende März 2021 den Entwurf ED/2021/3 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten der vorge­schlagenen Angaben in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu identifizieren. Man will feststellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse an einer Teilnahme formlos per E-Mail unter disclosureinitiative-pilot@efrag.org bekunden.

Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:

  • Die Erstellung von Test-Angaben zu IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und/oder IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter Anwendung der Vorschläge im IASB-Entwurf;
  • die Beantwortung eines Fragebogens zu den Test-Angaben inkl. der Anwendung bestimmter Aspekte der IASB-Vorschläge und
  • ein Gespräch/Meeting, um sich über die Erfahrungen bei der Anwendung der Vorschläge im IASB-Entwurf sowie zu praktischen Problemen bei der Erstellung der Test-Angaben und möglichen Lösungsansätzen auszutauschen.

Die Teilnehmer können wählen, ob sie die Vorschläge für IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und/oder IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer anwenden möchten.

Wer kann am Feldtest teilnehmen?

Unternehmen aller Branchen (einschließlich KMU) sind dazu eingeladen, am Feldtest teilzunehmen. Insbesondere sind Teilnehmer mit bedeutenden Leistungen an Arbeitnehmer oder Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, einschließlich Immobilienunternehmen und sowie Banken und Versicherer willkommen.

Anmeldungen zur Teilnahme werden bis spätestens Ende Juni 2021 erbeten. Es ist beabsichtigt, den Feldtest bis Ende August 2021 abzuschließen. EFRAG weist darauf hin, dass man individuelle Zeitpläne – entsprechend den individuellen Verfügbarkeiten – zur Durchführung des Feldtests vereinbaren kann. Nach Abschluss des Feldtests wird EFRAG ein Feedback-Statement zu den Feldtests erstellen. Dieses veröffentlicht sie dann auf ihrer Website. Alle Informationen über die Ergebnisse der Feldtests erlauben keinen Rückschluss auf einzelne Teilnehmer.

(DRSC vom 25.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)