27.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum IASB-Entwurf ED/2021/3

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

EFRAG will in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Entwurfs ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach”/„Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz” durchführen. Der IASB hatte Ende März 2021 den Entwurf ED/2021/3 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten der vorge­schlagenen Angaben in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu identifizieren. Man will feststellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse an einer Teilnahme formlos per E-Mail unter disclosureinitiative-pilot@efrag.org bekunden.

Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:

  • Die Erstellung von Test-Angaben zu IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und/oder IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter Anwendung der Vorschläge im IASB-Entwurf;
  • die Beantwortung eines Fragebogens zu den Test-Angaben inkl. der Anwendung bestimmter Aspekte der IASB-Vorschläge und
  • ein Gespräch/Meeting, um sich über die Erfahrungen bei der Anwendung der Vorschläge im IASB-Entwurf sowie zu praktischen Problemen bei der Erstellung der Test-Angaben und möglichen Lösungsansätzen auszutauschen.

Die Teilnehmer können wählen, ob sie die Vorschläge für IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und/oder IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer anwenden möchten.

Wer kann am Feldtest teilnehmen?

Unternehmen aller Branchen (einschließlich KMU) sind dazu eingeladen, am Feldtest teilzunehmen. Insbesondere sind Teilnehmer mit bedeutenden Leistungen an Arbeitnehmer oder Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, einschließlich Immobilienunternehmen und sowie Banken und Versicherer willkommen.

Anmeldungen zur Teilnahme werden bis spätestens Ende Juni 2021 erbeten. Es ist beabsichtigt, den Feldtest bis Ende August 2021 abzuschließen. EFRAG weist darauf hin, dass man individuelle Zeitpläne – entsprechend den individuellen Verfügbarkeiten – zur Durchführung des Feldtests vereinbaren kann. Nach Abschluss des Feldtests wird EFRAG ein Feedback-Statement zu den Feldtests erstellen. Dieses veröffentlicht sie dann auf ihrer Website. Alle Informationen über die Ergebnisse der Feldtests erlauben keinen Rückschluss auf einzelne Teilnehmer.

(DRSC vom 25.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.12.2025

BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Die vom OLG festgelegten Referenzzinsen gelten laut BGH als fair, ausgewogen und rechtlich zulässig. Sie benachteiligen weder Sparer noch Sparkassen.

weiterlesen
BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank