• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Feldtest zum einheitlichen Europäischen elektronischen Berichtsformat

07.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum einheitlichen Europäischen elektronischen Berichtsformat

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

ESMA hat zur Teilnahme an einem Feldtest zur Einführung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format – ESEF) aufgerufen. Das DRSC wünscht sich eine zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen.

In den Feldtests sollen im Rahmen von Workshops die Jahresfinanzberichte von Unternehmen in ein elektronisches Format auf Basis der entwickelten ESEF-Spezifikationen der ESMA überführt werden. Als Teilnehmer werden gesucht:

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen aller Industrien, die Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen; sowie
  • Software-Anbieter.

Die einzelnen Workshops werden im Zeitraum bis Ende August 2017 stattfinden. Als Arbeitsumfang für den Feldtest werden von der ESMA zwei Präsenztage in den Geschäftsräumen in Paris sowie zusätzliche Webinare zur Vor- und Nachbereitung veranschlagt.

Zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen wichtig

Aus Sicht des DRSC handelt es sich um eine sehr kompakte Möglichkeit, die Herausforderungen bei der Implementierung eines ESEF aus Unternehmenssicht noch im Entwicklungsprozess der Regelungen zu adressieren. Das DRSC hält daher eine zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an dem Feldtest für wichtig, um ein umfassendes Meinungsbild der Konstituenten zu gewährleisten.

Hintergrund der ESEF-Initiative

ESMA will anschließend den Feldtest auswerten sowie die weiteren Einzelheiten entwickeln, um schließlich den Vorschlag eines technischen Regulierungsstandards zum ESEF bis Anfang 2018 an die Europäische Kommission übermitteln zu können. Hintergrund der ESEF-Initiative sind die geänderten Vorschriften der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG durch Richtlinie 2013/50/EU, wonach mit Wirkung vom 1. Januar 2020 alle Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat erstellt werden sollen. Hierzu soll ESMA der Europäischen Kommission Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorlegen, um das elektronische Berichtsformat unter gebührender Bezugnahme auf bestehende und künftige Technologieoptionen festzulegen.

Rückmeldungen zur Teilnahme werden von der ESMA bis zum 14. Juli 2017 erbeten: http://www.esma.europa.eu

(DRSC vom 04.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht