• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Feldtest zum einheitlichen Europäischen elektronischen Berichtsformat

07.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum einheitlichen Europäischen elektronischen Berichtsformat

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

ESMA hat zur Teilnahme an einem Feldtest zur Einführung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format – ESEF) aufgerufen. Das DRSC wünscht sich eine zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen.

In den Feldtests sollen im Rahmen von Workshops die Jahresfinanzberichte von Unternehmen in ein elektronisches Format auf Basis der entwickelten ESEF-Spezifikationen der ESMA überführt werden. Als Teilnehmer werden gesucht:

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen aller Industrien, die Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen; sowie
  • Software-Anbieter.

Die einzelnen Workshops werden im Zeitraum bis Ende August 2017 stattfinden. Als Arbeitsumfang für den Feldtest werden von der ESMA zwei Präsenztage in den Geschäftsräumen in Paris sowie zusätzliche Webinare zur Vor- und Nachbereitung veranschlagt.

Zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen wichtig

Aus Sicht des DRSC handelt es sich um eine sehr kompakte Möglichkeit, die Herausforderungen bei der Implementierung eines ESEF aus Unternehmenssicht noch im Entwicklungsprozess der Regelungen zu adressieren. Das DRSC hält daher eine zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an dem Feldtest für wichtig, um ein umfassendes Meinungsbild der Konstituenten zu gewährleisten.

Hintergrund der ESEF-Initiative

ESMA will anschließend den Feldtest auswerten sowie die weiteren Einzelheiten entwickeln, um schließlich den Vorschlag eines technischen Regulierungsstandards zum ESEF bis Anfang 2018 an die Europäische Kommission übermitteln zu können. Hintergrund der ESEF-Initiative sind die geänderten Vorschriften der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG durch Richtlinie 2013/50/EU, wonach mit Wirkung vom 1. Januar 2020 alle Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat erstellt werden sollen. Hierzu soll ESMA der Europäischen Kommission Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorlegen, um das elektronische Berichtsformat unter gebührender Bezugnahme auf bestehende und künftige Technologieoptionen festzulegen.

Rückmeldungen zur Teilnahme werden von der ESMA bis zum 14. Juli 2017 erbeten: http://www.esma.europa.eu

(DRSC vom 04.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht