• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fehlerhaftes DCF-Standardmodell der Unternehmens- und Markenbewertung?

21.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Fehlerhaftes DCF-Standardmodell der Unternehmens- und Markenbewertung?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die DCF-Methode, die meist zur Bewertung von Marken und Unternehmen eingesetzt wird, erfordert die Schätzung von Cashflows, welche Ungenauigkeiten aufweisen. Die Berücksichtigung von Einmaleffekten oder saisonalen Effekten kann daher zu nicht unerheblichen Veränderungen führen.

Wenn der Wert von Marken, Unternehmen, Geschäftsbereichen usw. bestimmt werden soll, kommen fast immer Verfahren des Discounted Cashflows (DCF) zur Anwendung. Zwar können die Cashflows direkt geschätzt werden, aber fast immer wird die indirekte Methode angewandt, bei der die Cashflows hauptsächlich aus dem Aufwand und dem Ertrag einerseits und den Änderungen des Working Capital andererseits abgeleitet werden. Die Auswirkungen von Einmaleffekte und saisonalen Effekte führen zu großen Unterschieden zwischen den tatsächlichen Cashflows und den auf DCF Basis ermittelten.

Weitere Informationen

So weit wie möglich müssen unternehmensinterne Daten verwendet werden anstelle der Bilanzzahlen, rät Prof. Dr. Peter Hoberg, Professor für BWL an der Hochschule Worms, in seinem Fachbeitrag zu diesem Problem. Mehr dazu lesen Sie unter Dokumentennummer DB0682157

(Prof. Dr. Peter Hoberg / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)