Die Europäische Kommission hat nach Abschluss ihrer Konsultation über die Arbeitsweise der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA eine Zusammenfassung aller Rückmeldungen veröffentlicht.
Wenngleich die aktuelle Rückmeldung noch keine offizielle Position der Kommission selbst darstellt, erscheinen aus Sicht des DRSC folgende Erkenntnisse besonders erwähnenswert:
Kein Grund für Veränderungen
Eine überwiegende Mehrheit der Rückmeldungen sieht gemäß der Zusammenfassung keinen Grund für eine Veränderung des derzeitigen Indossierungsprozesses und der Rolle von EFRAG. EFRAG arbeite erfolgreich unter der seit November 2014 eingeführten Struktur auf Basis des sog. Maystadt-Berichts. Eine Stärkung der Rolle der ESMA sei im Gegenzug sogar kontraproduktiv. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Entwicklung und Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards sollte beibehalten werden um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Finanzberichterstattung als nationale Aufgabe
Eine große Mehrheit sieht ferner keinen Bedarf für eine weitere Konvergenz des Enforcements der Finanzberichterstattung auf europäischer Ebene. Dies solle eine nationale Aufgabe bleiben. Synergien zwischen dem Enforcement von Rechnungslegung und Prüfung werden ebenso kaum gesehen.
Insbesondere ESMA und EBA selbst plädieren hingegen jeweils für einen größeren Einfluss der Regulatoren auf die Finanzberichterstattung.
Zum Hintergrund
Die Konsultation der Europäischen Kommission startete am 21. März 2017 und endete am 16. Mai 2017. Das DRSC hatte sich an dieser Konsultation beteiligt.
(DRSC vom 03.07.2017/ Viola C. Didier)