04.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Feedback zur ESA-Konsultation

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat nach Abschluss ihrer Konsultation über die Arbeitsweise der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA eine Zusammenfassung aller Rückmeldungen veröffentlicht.

Wenngleich die aktuelle Rückmeldung noch keine offizielle Position der Kommission selbst darstellt, erscheinen aus Sicht des DRSC folgende Erkenntnisse besonders erwähnenswert:

Kein Grund für Veränderungen

Eine überwiegende Mehrheit der Rückmeldungen sieht gemäß der Zusammenfassung keinen Grund für eine Veränderung des derzeitigen Indossierungsprozesses und der Rolle von EFRAG. EFRAG arbeite erfolgreich unter der seit November 2014 eingeführten Struktur auf Basis des sog. Maystadt-Berichts. Eine Stärkung der Rolle der ESMA sei im Gegenzug sogar kontraproduktiv. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Entwicklung und Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards sollte beibehalten werden um Interessenskonflikte zu vermeiden.

Finanzberichterstattung als nationale Aufgabe

Eine große Mehrheit sieht ferner keinen Bedarf für eine weitere Konvergenz des Enforcements der Finanzberichterstattung auf europäischer Ebene. Dies solle eine nationale Aufgabe bleiben. Synergien zwischen dem Enforcement von Rechnungslegung und Prüfung werden ebenso kaum gesehen.

Insbesondere ESMA und EBA selbst plädieren hingegen jeweils für einen größeren Einfluss der Regulatoren auf die Finanzberichterstattung.

Zum Hintergrund

Die Konsultation der Europäischen Kommission startete am 21. März 2017 und endete am 16. Mai 2017. Das DRSC hatte sich an dieser Konsultation beteiligt.

(DRSC vom 03.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)