Der von den Finanzbehörden erhobene Zins bei Nachzahlungen soll gesenkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion heute in einem Antrag, nachdem der BFH in einem Urteil schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat erhoben hatte.
Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreitet den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität beträchtlich, da sich ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe, schreibt die FDP-Fraktion unter Berufung auf das Urteil. Der Richterspruch mache deutlich, dass der seit 50 Jahren bestehende Zinssatz von 6 % im Jahr in Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahler sei. Eine Absenkung sei geboten, so die FDP-Fraktion, die die Regierung zu einer Prüfung auffordert, ob der Zinssatz an einen Referenzzinssatz gekoppelt werden kann.
Unfair: Zinsen sind steuerpflichtig
Außerdem macht die FDP-Fraktion auf eine weitere Ungleichbehandlung zwischen erhaltenen und gezahlten Zinsen aufmerksam: Vom Finanzamt erhaltene Zinsen sind steuerpflichtig, gezahlte Zinsen können aber nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
(Dt. Bundestag, hib vom 08.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)