08.06.2018

Meldung, Steuerrecht

FDP will Finanzamts-Zins senken

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Der von den Finanzbehörden erhobene Zins bei Nachzahlungen soll gesenkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion heute in einem Antrag, nachdem der BFH in einem Urteil schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat erhoben hatte.

Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreitet den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität beträchtlich, da sich ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe, schreibt die FDP-Fraktion unter Berufung auf das Urteil. Der Richterspruch mache deutlich, dass der seit 50 Jahren bestehende Zinssatz von 6 % im Jahr in Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahler sei. Eine Absenkung sei geboten, so die FDP-Fraktion, die die Regierung zu einer Prüfung auffordert, ob der Zinssatz an einen Referenzzinssatz gekoppelt werden kann.

Unfair: Zinsen sind steuerpflichtig

Außerdem macht die FDP-Fraktion auf eine weitere Ungleichbehandlung zwischen erhaltenen und gezahlten Zinsen aufmerksam: Vom Finanzamt erhaltene Zinsen sind steuerpflichtig, gezahlte Zinsen können aber nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©Style-Photography/fotolia.com


20.06.2025

BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Auch ein befristet angestellter Arbeitnehmer bleibt befristet, selbst wenn er in den Betriebsrat gewählt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht.

weiterlesen
BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.06.2025

Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Mit der EmpCo-Richtlinie setzt die EU ein deutliches Zeichen gegen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Kritik kommt von der BRAK.

weiterlesen
Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.06.2025

Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Für Kapitalgesellschaften ist die Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung steuerlich irrelevant. Jede Tätigkeit gilt automatisch als gewerblich.

weiterlesen
Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank