• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FATF-Länderbericht zur Geldwäscheprävention

30.08.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

FATF-Länderbericht zur Geldwäscheprävention

In ihrem Länderbericht über die Geldwäscheprävention in Deutschland äußert sich die Financial Action Task Force (FATF) positiv über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat aber insgesamt Empfehlungen für weitere Verbesserungen.

Beitrag mit Bild

©marketlan/123rf.com 

Die FATF-Länderprüfungen umfassen zwei Bereiche: die technische Umsetzung der FATF-Empfehlungen und die tatsächliche Effektivität Deutschlands bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

FATF-Ergebnis gemischt

Die FATF prüfte also zum einen, ob in Deutschland die notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen in Kraft sind, um die Einhaltung ihrer 40 Empfehlungen sicherzustellen. Dabei stellte sie zum Beispiel fest, dass Deutschland die für die BaFin relevanten Empfehlungen im Wesentlichen gut oder sehr gut umsetzt. Daneben prüfte die FATF unter anderem die Effektivität der risikobasierten Aufsicht der BaFin über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften durch die Finanzinstitute. In diesem Bereich liegt das Ergebnis verglichen mit anderen Ländern im Durchschnitt. Die BaFin wurde hierbei nicht einzeln bewertet, sondern zusammen mit den Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzbereichs.

Eckpunkte für schlagkräftige Bekämpfung von Finanzkriminalität

Anlässlich des FATF-Berichts stelle Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Initiative für die Bekämpfung von Finanzkriminalität vor. Für die Sanktionsdurchsetzung möchte er eine neue Bundesoberbehörde schaffen, die auch eine Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor sicherstellen soll. Die Eckpunkte sehen die folgenden drei Maßnahmen vor:

  • Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln
  • Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden
  • Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben

Hier finden Sie das vollständige Eckpunktepapier als Download.

So geht es weiter

Wie die weit überwiegende Zahl der Länder, die in der 4. Prüfungsrunde der FATF geprüft worden sind, wird Deutschland nun in den Follow-up-Prozess überführt. Dies bedeutet, dass Deutschland ein Jahr nach Verabschiedung des Berichts im Plenum der FATF über die Fortschritte bei der Abarbeitung der Feststellungen in Bezug auf die technische Umsetzung berichten wird. Die erneute Bewertung der Aufsichtseffektivität erfolgt fünf Jahre nach Verabschiedung des Berichts.


BaFin und BMF vom 25.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht