Im Jahr 2025 hat es rund 790.000 sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen gegeben, die sachgrundlos befristet waren. Das entspricht 18,5 % aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7697) auf eine Kleine Anfrage der Grünen unter Verweis auf Ergebnisse der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Befristung als verlängerte Probezeit?
Insgesamt habe der Anteil sachgrundloser Befristungen bei 3 % der Gesamtbeschäftigung gelegen. „Nach den Ergebnissen des IAB‑Betriebspanels 2025 sind die fünf Branchen mit den meisten sachgrundlosen Befristungen unternehmensnahe Dienstleistungen, Gesundheits‑ und Sozialwesen, Einzelhandel, Gastgewerbe sowie Verkehr und Lagerei“, wie die Regierung außerdem ausführt.
Empirische Analysen auf Betriebsebene würden Hinweise darauf liefern, dass sachgrundlose Befristungen als erweiterte Erprobungsmöglichkeit genutzt werden und zugleich eine Brücke in unbefristete Beschäftigung darstellen können, heißt es in der Antwort.
Fazit
Die sachgrundlose Befristung bleibt ein wichtiges Instrument bei der Einstellung neuer Mitarbeiter. Sie ermöglicht Arbeitgebern zusätzliche Flexibilität und kann zugleich für Arbeitnehmer den Einstieg in eine spätere unbefristete Beschäftigung eröffnen. Allerdings müssen Unternehmen die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen solcher Befristungen sorgfältig beachten.

