Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU/2020/852) trat im Juni 2020 in Kraft. Sie bildet das Kernelement des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom März 2018 und wurden durch den „Green Deal“ der Von-der-Leyen-Kommission weitergeführt. Die EU-Tax-VO sowie die zugehörigen delegierten Verordnungen der Europäischen Kommission schaffen ein Klassifikationsschema, welches detailliert festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Weiterhin verpflichtet Art. 8 EU-Tax-VO bestimmte Unternehmen zur Angabe sogenannter Taxonomie-Quoten in ihren nichtfinanziellen Erklärungen. Die zugehörige delegierte Verordnung der EU-Kommission wurde am 06.07.2021 veröffentlicht.
Delegierte Verordnung ab 01.01.2023 anwendbar
Der FAQs-Entwurf zur EU-Taxonomie-Verordnung folgt auf die Veröffentlichungen des ersten Satzes an FAQs der Europäischen Kommission und von FAQs der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen im Dezember 2021. Das aktuelle Papier wurde gemeinsam mit dem Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Erweiterung der bereits gültigen Delegierten Rechtsakte zu Art. 8, 10 und 11 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Sofern EU-Parlament und EU-Ministerrat keinen Einspruch erheben, ist die neue Delegierte Verordnung ab dem 01.01.2023 anzuwenden.
Anwenderforen zur EU-Taxonomie-Verordnung
Das DRSC führte für seine Mitgliedsunternehmen im letzten Jahr acht Anwenderforen zur EU-Taxonomie-Verordnung durch. Die in den Anwenderforen diskutierten Probleme und Lösungsansätze sammelt das DRSC in strukturierter Form in einem fortlaufenden Dokument („living document“). Zudem übermittelt das DRSC die gesammelten Eingaben an die Europäische Kommission und an die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Weitere Anwenderforen sind ab dem Frühjahr 2022 geplant. Zusätzliche Informationen finden sich auf der einschlägigen DRSC-Projektseite.