• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FAQ zur Taxonomie-Berichterstattung von Finanzunternehmen

13.11.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

FAQ zur Taxonomie-Berichterstattung von Finanzunternehmen

Die Europäische Kommission hat ein Dokument mit Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie-Verordnung (Commission Notice) finalisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Die aktuelle Bekanntmachung der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie-Verordnung behandelt die Auslegung und Umsetzung bestimmter Vorschriften zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten. Dieser Akt, der auf Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung basiert, verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre taxonomiefähigen und taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivitäten. Ziel ist es, einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, um nachhaltige Investitionen zu fördern.

Kernpunkte sind:

  • Definition und Klassifikation von Wirtschaftstätigkeiten als „taxonomiekonform“ gemäß den Umweltzielen.
  • Berichterstattungspflichten für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen.
  • Anforderungen an die KPI (Key Performance Indicators), wie Umsatz und CapEx-KPI, zur Messung der Taxonomiekonformität.
  • Anleitung für Finanzunternehmen zur Bewertung von Risikopositionen in Bezug auf taxonomiekonforme Investitionen.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen Finanzunternehmen zusätzliche Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung geben, insbesondere hinsichtlich der Meldung ihrer Key Performance Indikatoren (KPI) im Rahmen der Offenlegungspflichten.


WPK vom 12.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank