Die aktuelle Bekanntmachung der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie-Verordnung behandelt die Auslegung und Umsetzung bestimmter Vorschriften zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten. Dieser Akt, der auf Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung basiert, verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre taxonomiefähigen und taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivitäten. Ziel ist es, einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, um nachhaltige Investitionen zu fördern.
Kernpunkte sind:
- Definition und Klassifikation von Wirtschaftstätigkeiten als „taxonomiekonform“ gemäß den Umweltzielen.
- Berichterstattungspflichten für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen.
- Anforderungen an die KPI (Key Performance Indicators), wie Umsatz und CapEx-KPI, zur Messung der Taxonomiekonformität.
- Anleitung für Finanzunternehmen zur Bewertung von Risikopositionen in Bezug auf taxonomiekonforme Investitionen.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen Finanzunternehmen zusätzliche Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung geben, insbesondere hinsichtlich der Meldung ihrer Key Performance Indikatoren (KPI) im Rahmen der Offenlegungspflichten.