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13.11.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

FAQ zur Taxonomie-Berichterstattung von Finanzunternehmen

Die Europäische Kommission hat ein Dokument mit Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie-Verordnung (Commission Notice) finalisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Die aktuelle Bekanntmachung der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie-Verordnung behandelt die Auslegung und Umsetzung bestimmter Vorschriften zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten. Dieser Akt, der auf Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung basiert, verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre taxonomiefähigen und taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivitäten. Ziel ist es, einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, um nachhaltige Investitionen zu fördern.

Kernpunkte sind:

  • Definition und Klassifikation von Wirtschaftstätigkeiten als „taxonomiekonform“ gemäß den Umweltzielen.
  • Berichterstattungspflichten für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen.
  • Anforderungen an die KPI (Key Performance Indicators), wie Umsatz und CapEx-KPI, zur Messung der Taxonomiekonformität.
  • Anleitung für Finanzunternehmen zur Bewertung von Risikopositionen in Bezug auf taxonomiekonforme Investitionen.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen Finanzunternehmen zusätzliche Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung geben, insbesondere hinsichtlich der Meldung ihrer Key Performance Indikatoren (KPI) im Rahmen der Offenlegungspflichten.


WPK vom 12.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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