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23.12.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Der Entwurf von FAQ der EU-Kommission ist ein wichtiger Schritt zur Auslegung und Umsetzung der Taxonomie-Verordnung und ihrer aktuellen Ergänzungen. Unternehmen erhalten damit erste Antworten auf bisher ungeklärte Fragen, etwa zur Pflicht von Vorjahresangaben oder zur Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes.

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Am 17.12.2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf von FAQs zur Klarstellung von Zweifelsfragen bzgl. der TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten. Der Entwurf ist zunächst nur auf Englisch verfügbar und wird vermutlich 2026 im EU-Amtsblatt in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht, wobei er bis dahin noch inhaltlich geändert werden kann.

Wichtige Fragen im Fokus

Der Entwurf beinhaltet vor allem Klarstellungen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften der am 04.07.2025 erlassenen Delegierten Verordnung C (2025) 4568 final. So wird bspw. beantwortet, ob und wie Vorjahresangaben berichtet werden müssen, sollten die neuen EU-Vorschriften angewendet werden oder wie der neue Wesentlichkeitsgrundsatz anzuwenden ist.

Fazit

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Entwurf der FAQs vertraut machen, um mögliche Auswirkungen auf ihre Berichterstattung zur EU-Taxonomie zu erkennen. Besonders die Fragen zur Rückwirkung (Vorjahreswerte) und zur Wesentlichkeit sind für die praktische Umsetzung relevant. Auch wenn der Entwurf noch Änderungen erfahren kann, hilft eine proaktive Auseinandersetzung dabei, künftige Berichtspflichten besser zu planen. Über die Projektseite des DRSC bleiben Interessierte auf dem Laufenden.


DRSC vom 17.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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