12.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Familienunternehmen als Jobmotor

Beitrag mit Bild

Familienunternehmen rechnen anders und sind ein stabiler Jobmotor.

Der Beschäftigungszuwachs in Familienunternehmen fällt deutlich höher aus als in allen Unternehmen insgesamt. Dies zeigen die jüngsten Ergebnisse des Kennzahlen-Updates „Die größten Familienunternehmen in Deutschland“ des ifm Bonn.

Die rund 4.500 größten dieser Firmen haben 2013 rund 3 Prozent mehr Mitarbeiter beschäftigt als im Vorjahr. Damit wächst die Zahl der Stellen mehr als doppelt so stark wie in allen Unternehmen (+1,3 Prozent). Und 17 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hierzulande arbeiten in einem der großen Familienunternehmen.

Hohes Eigenkapital bei Familienunternehmen

Hervorstechendes Ergebnis der Analyse ist außerdem die kontinuierlich hohe und weiter steigende Eigenkapitalausstattung der größten Familienunternehmen. Ihre Eigenkapitalquoten erreichten im untersuchten Jahr im Durchschnitt rund 37 Prozent. Der Vergleichswert aller Unternehmen mit mindestens 50 Millionen Euro Jahresumsatz betrug im selben Jahr gerade einmal etwa 31 Prozent.

20 Prozent des Gesamtumsatzes durch Familienunternehmen

„Langfristig stabil zu wirtschaften kennzeichnet uns Familienunternehmer. Bei der Reform der Erbschaftsteuer sollte die Politik daher alles unterlassen, was dieses Erfolgsmodell gefährdet“, kommentierte Hans-Toni Junius, Vorsitzender des BDI/BDA-Mittelstandsausschusses bei der Vorstellung der Studienergebnisse. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen: Die größten Familienunternehmen sind eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft. Obwohl die rund 4.500 größten Familienunternehmen nur 0,1 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ausmachen, erwirtschaften sie 20 Prozent des Gesamtumsatzes in Deutschland.

(ifm Bonn vom 07.01.2016/ Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)