• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Faire und berechenbare Arbeitsverträge in der EU

26.09.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Faire und berechenbare Arbeitsverträge in der EU

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat erneut Gespräche zur Modernisierung der Arbeitsverträge mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene aufgenommen. Ziel ist es, diese Verträge für alle Arten von Arbeitnehmern fairer und berechenbarer zu machen.

Mit dieser Initiative will die Kommission die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte weiter voranbringen und für eine stärkere Konvergenz der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Schaffung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen sorgen. Die Kommission möchte den Geltungsbereich der aktuellen Fassung der Richtlinie über Arbeitsverträge (sogenannte Richtlinie über schriftliche Erklärungen) auf neue Formen der Beschäftigung wie etwa Arbeit auf Abruf, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinsystemen oder Plattform-Arbeit ausweiten, sodass alle ohne Ausnahme erfasst werden.

Modernisierung aktueller Rechtsvorschriften

Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften sollten modernisiert werden, um sie der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten anzupassen. Den Arbeitgebern bringt die Aktualisierung der Rechtsvorschriften mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, und sie verhindert unfairen Wettbewerb.

Mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, bei der Einstellung schriftlich über ihre Rechte und Pflichten informiert zu werden. Millionen von EU-Bürgerinnen und Bürgern mit atypischen Arbeitsverträgen haben aber keine Gewissheit über ihre Rechte“, stellte Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fest. „Ich möchte, dass die grundlegenden Rechtsvorschriften eindeutig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten EU gelten, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus – ob sie nun für eine IT-Plattform arbeiten oder Pakete zustellen. Die Gewährleistung von faireren und berechenbareren Arbeitsverträgen ist die Grundlage für angemessene Arbeitsbedingungen in der gesamten EU. Das streben wir mit der europäischen Säule sozialer Rechte an, die – wie ich hoffe – auf dem Gipfeltreffen für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg auf höchster politischer Ebene proklamiert wird.“

Der Sozialgipfel zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstum findet am 17.11.2017 in Göteborg (Schweden) statt.

(EU-Kommission, EU Aktuell vom 25.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)