27.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

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Das Vorhaben der FDP-Fraktion, den Fälligkeitstermin für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber nach hinten zu verschieben, stieß während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag überwiegend auf Ablehnung.

In einem Antrag (19/1838) hatten die Liberalen gefordert, das Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge auf den drittletzten Werktag des Folgemonats zu verschieben. Derzeit sind Unternehmen verpflichtet, Gesamtsozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats den Sozialversicherungsträgern zu übermitteln. Dadurch, dass die Beiträge im laufenden Monat fällig würden, seien Unternehmen verpflichtet, ihre Beiträge für den Rest des Monats zu schätzen und mögliche Differenzen bei der nächsten Überweisung mit zu verrechnen, kritisieren die Abgeordneten. Unternehmen müssten infolgedessen seit der im Jahr 2006 vorgenommenen Änderung der Fälligkeit 24 anstelle von 12 Monatsabrechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge erstellen. Damit die Rückverschiebung der Fälligkeit keine Liquiditätslücken bei den Sozialversicherungen schafft, soll nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion am Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geleistet werden, die sich auf ein Elftel des Vorjahresumsatzes belaufen soll.

Komplexität würde zusätzliche Belastung bedeuten

Thea Dückert vom Nationalen Normenkontrollrat sah keinen Bedarf für eine Neuregelung. Sie verwies auf ein gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt erstelltes Gutachten, wonach die Rückkehr zu dem Verfahren von vor 2006 Einsparungen in Höhe von 81 Millionen Euro mit sich bringen würde. Die 2016 im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes gefundene Regelung, die allen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, das erleichterte Beitragsberechnungsverfahren anzuwenden, das die Übernahme des Vormonatswertes zulässt, habe zu Einsparungen in Höhe von 64 Millionen Euro geführt, was eine Differenz von 17 Millionen Euro darstelle. Mit dieser Regelung sei aber zugleich verhindert worden, dass den Sozialkassen „eine Lücke von 28 Milliarden Euro“ entstehen würde, was bei einer Rückverlegung der Fall gewesen wäre. Aus Sicht von Dückert könnte durch die Komplexität des von der FDP vorgeschlagenen Verfahrens sogar eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen entstehen.

Zu komplizierte Lohnabrechnung

Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bringt die vorgeschlagene Änderung „keinen Benefit für die Unternehmen“, sagte DGB-Vertreter Markus Hofmann. Es sei nicht zu erkennen, dass durch die Änderung Bürokratie abgebaut werden kann. Stattdessen wirke die Verschiebung der Fälligkeit in den Folgemonat wie ein zinsloses Darlehen für die Arbeitgeber. Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte, das jetzige System sorge bei den Arbeitgebern für eine „gefühlte Unzufriedenheit“. Seiner Ansicht nach bezieht sich die Kritik aber eher grundsätzlich auf die zu komplizierte Lohnabrechnung. Aus Sicht der BDA führt die vorgeschlagene vorgezogene Beitragsfälligkeit nicht dauerhaft zu einer Entlastung der Betriebe. „Deshalb und auch wegen des hohen einmaligen Umstellungsaufwands sollte der Vorschlag nicht aufgegriffen werden“, so Friedrich.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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