• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

10.03.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Der Nahost-Krieg wirft auch für Unternehmen und ihre Berichterstattung neue Fragen auf. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat deshalb einen Fachlichen Hinweis veröffentlicht, der Orientierung für Abschlüsse und Lageberichte rund um den Jahresabschluss 2025 gibt.

Beitrag mit Bild

©mpatma/fotolia.com

Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Darin bietet das IDW Unternehmen und Wirtschaftsprüfern eine erste Orientierung zu Fragen, die sich für Abschlüsse und Lageberichte ergeben können, deren Aufstellung oder Prüfung in zeitlicher Nähe zum Ausbruch des Konflikts erfolgt.

Bilanzierung vor und nach dem Stichtag

Inhaltlich geht es unter anderem darum, wie Auswirkungen des Nahost-Kriegs ab dem 28.02.2026 auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung zum Stichtag 31.12.2025 zu berücksichtigen sind. Da der Krieg nach dem Bilanzstichtag 31.12.2025 begann, gilt er aufgrund des Stichtagsprinzips als wertbegründendes Ereignis und ist grundsätzlich erst in der Bilanz und GuV von Abschlüssen mit Stichtagen nach dem 27.02.2026 zu berücksichtigen.

Unternehmen, deren Abschlüsse für 2025 am 28.02.2026 noch nicht aufgestellt waren, müssen jedoch im Anhang für das Geschäftsjahr 2025 die wirtschaftlichen Auswirkungen qualitativ darstellen und wesentliche finanzielle Konsequenzen ab 01.01.2026 berichten. Auch nach IFRS ist über wesentliche non-adjusting events zu informieren.

Lageberichterstattung und nichtfinanzielle Berichterstattung

Weitere relevante Fragen und Antworten des Fachlichen Hinweise betreffen die Auswirkungen des Nahost-Krieges auf die Lageberichterstattung sowie deren Bedeutung für die nichtfinanzielle Berichterstattung zum 31.12.2025, wenn diese freiwillig unter Anwendung der ESRS als Rahmenwerk erfolgt. Der Fachliche Hinweis wird bei Bedarf ergänzt.


IDW vom 06.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Meldung

©PhotographyByMK/fotolia.com


17.04.2026

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.

weiterlesen
Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht