19.03.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt

Beitrag mit Bild

©MK-Photo/fotolia.com

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, die Fachkräftesicherung „durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren“.

Der Gesetzesvorlage zufolge sollen künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene „Engpassberufe“ soll entfallen.

Vorrangprüfung entfällt

Auch auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden, allerdings verbunden mit der Möglichkeit, bei Veränderungen des Arbeitsmarktes die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einzuführen.

Einreise zur Arbeitsplatzsuche

Für Fachkräfte mit Berufsausbildung soll zudem die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung geschaffen und für fünf Jahre befristet erprobt werden. Zudem soll laut Entwurf der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung erweitert und attraktiver gestaltet werden.

Fachkräftemangel als Risiko für die deutsche Wirtschaft

Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass sich der Fachkräftemangel zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt habe. Die Zahl der offenen Stellen sei aktuell auf rund 1,2 Millionen angestiegen. Der Fachkräftemangel ist bereits bei vielen Unternehmen, vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten Mint-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk spürbar. Dabei fehlten nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen. Die demografische Entwicklung werde dies noch verstärken.

(Dt. Bundestag, hib vom 18.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©pitinan/123rf.com


09.10.2024

Referentenentwurf zum E-Fuels-only-Gesetz

Eine stärkere Förderung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kfz ist ein möglicher Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen im Verkehrssektor nachhaltig zu reduzieren.

weiterlesen
Referentenentwurf zum E-Fuels-only-Gesetz

Meldung

©leowolfert/123rf.com


09.10.2024

EUDR: Aufschub der Erstanwendung

Mit der EU-Verordnung über Entwaldung (EUDR) soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von Waren nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen.

weiterlesen
EUDR: Aufschub der Erstanwendung

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


08.10.2024

Neues zum § 7 Abs. 8 ErbStG – BFH-Urteile vom 10.04.2024 – II R 22/21 und II R 23/21 (NV)

Kurz nach dem am 01.08.2024 veröffentlichten Urteil des FG Münster vom 23.05.2024 zum SchenkSt-Tatbestand des § 7 Abs. 8 ErbStG, veröffentlichte der BFH am 12.09.2024 zwei inhaltsgleiche Revisionsentscheidungen vom 10.04.2024 zu Urteilen des FG Sachsen aus dem Jahr 2021, welche ebenso § 7 Abs. 8 ErbStG betrafen.

weiterlesen
Neues zum § 7 Abs. 8 ErbStG – BFH-Urteile vom 10.04.2024 – II R 22/21 und II R 23/21 (NV)

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank