Nachhaltigkeitsziele und -kriterien – also im weiteren Sinne ESG-Aspekte – stehen nach wie vor im Fokus der gesellschaftlichen Debatte und bestimmen das Konsumverhalten der Verbraucher. Deshalb wächst in Unternehmen die Motivation, Nachhaltigkeitsinitiativen teilweise sogar branchenweit ins Leben zu rufen. Diese können für teilnehmende Unternehmen zugleich einen Wettbewerbsvorteil und für andere Marktteilnehmer Nachteile erzeugen. Damit rückt das Thema auch im Kartellrecht immer mehr in den Mittelpunkt. Doch auch wenn Initiativen ESG-Themen ansprechen, die sozial und gesellschaftlich erwünscht sind, können sie als wettbewerbsbeschränkende Absprachen unter das Kartellverbot fallen. Die Folgen können gravierend sein: Es drohen insbesondere hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden. Darüber sprechen wir heute mit Jacqueline Unkelbach.
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