Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Gesellschaftsformer mit der größten Beliebtheit. Während in Deutschland ein Mindestkapital von EUR 25.000 zur Gründung benötigt wird, sind es in Österreich EUR 35.000. In beiden Ländern kann diese Einlage auch in Form der Sacheinlage (bspw. eine Maschine) erfolgen, jedoch muss zumindest 50 Prozent des Mindeststammkapitals in bar eingezahlt werden.
In Österreich gibt es zusätzlich die sogenannte gründungspriviligierte GmbH. Dabei ist lediglich ein reduziertes Stammkapital iHv EUR 10.000 einzubringen (davon wiederum mind. 50 Prozent in bar). In den folgenden zehn Jahren nach der Gründung ist das Stammkapital auf das Mindestkapital von EUR 35.000 zu erhöhen.
In beiden Ländern steht die GmbH für eine beschränkte Haftung der Gesellschafter. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für die Organe der Gesellschaft. Wann und wie also haftet ein Geschäftsführer? Wir haben bei Kerstin Andert und Lucia Wieder nachgefragt.
+++ Mehr zum Thema Stolpersteine und Haftungsfallen eines Geschäftsführers finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.
Über FACHFRAGEN
In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Experten je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Wo brennt es und was muss man dazu wissen? Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führen Sie Kerstin Pferdmenges und Jonathan Cholewa. Einfach mal reinhören und informieren lassen.