Am 4. Mai hat das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung zum Thema „Überstundenabgeltung“ getroffen, die viele Köpfe – nicht nur in der juristischen Fachpresse – hochfahren ließ. In dem Urteil machen die obersten deutschen Arbeitsrichter deutlich, welche Anforderungen bei der Darlegung von Überstunden in einem Arbeitsgerichtsprozess gelten. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, vor allem weil die Vorinstanz sich auf das „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 berufen und eine grundlegende Änderung der Beweislast angenommen hatte. Danach wäre es für den Arbeitnehmer deutlich einfacher gewesen, Überstunden geltend zu machen. Das Bundesarbeitsgericht hat dem jetzt aber einen Riegel vorgeschoben – man könnte auch sagen: Es bleibt alles bleibt Alten. Doch wie kam es überhaupt zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anfang Mai? Darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Michael Fuhlrott.
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