• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FACHFRAGEN Podcast: Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – wer ist betroffen und was ist zu tun?

27.09.2024

Podcast

FACHFRAGEN Podcast: Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – wer ist betroffen und was ist zu tun?

Das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ beschäftigt zurzeit die deutsche Unternehmenslandschaft. Vor dem Hintergrund des European Green Deal und der Zielsetzung, dass Europa bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll, wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene umfangreiche Regelungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte erarbeitet, die in der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom 14. Dezember‘22 verabschiedet wurden. Hinsichtlich der Inhalte der Berichterstattung wurden mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umfangreiche eigenständige Berichtsstandards geschaffen, die die relevanten Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – also ESG – abdecken.

Für Deutschland gilt: Die Inhalte der CSRD müssen in deutsches Recht transformiert werden. Hierzu liegt seit dem 24. Juli‘24 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Nach diesen neuen Regelungen müssen in Zukunft viele tausend Unternehmen in Deutschland zum ersten Mal einen solchen Nachhaltigkeitsbericht nach europäischen Vorgaben erstellen. Insgesamt geht man davon aus, dass etwa 15.000 Unternehmen (die kommunalen und öffentlichen nicht mitgerechnet) von der Berichtspflicht betroffen sein werden.

Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Christian Zwirner.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)