Das spanische Parlament hat am 14. Februar eine Konsultation zu einem neuen spanischen Lieferkettengesetz eingeleitet. Den Parlamenten in Österreich, Belgien und den Niederlanden liegen Gesetzesentwürfe zu den Sorgfaltspflichten in Lieferketten vor, Luxemburg und Finnland wollen nachziehen. Das Europäische Parlament hat die Kommission mehrfach aufgefordert, tätig zu werden, und zuletzt haben sogar Unternehmen nach europäischen Regeln gerufen. Der deutsche Gesetzgeber hat bekanntlich nicht mehr gewartet. Am 23. Februar hat die Europäische Kommission nun den Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt. Die Entwicklung ist nicht überraschend – die Richtlinie trifft aber viele deutsche Unternehmen inmitten der Phase, in der sie sich darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2023 das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz anzuwenden. Es gibt also mehr als einen Grund, einen ersten Blick in die Richtlinie zu werfen.
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