Auch acht Jahre, nachdem die US-Behörden den Dieselskandal aufgedeckt haben, ist kein Ende der juristischen Aufarbeitung in Sicht. Gerade kürzlich hat das Verwaltungsgericht Schleswig nach einer entsprechenden Vorlage an den EuGH entschieden, dass anerkannte Umweltverbände befugt sein müssen, die Typengenehmigung von Diesel-PKW gerichtlich anzufechten und überprüfen zu lassen. Umweltverbände haben bereits eine breit angelegte Kampagne gegen Fahrzeuge mit sogenannten Thermofenstern angekündigt. Kurz darauf entschied der EuGH, dass die europäischen Emissionsgrenzwerte nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch den einzelnen Fahrzeughalter schützen. Der Weg zu Schadensersatzansprüchen betroffener Dieselfahrzeuge scheint dadurch greifbar nahe, und zwar auch ohne, dass der Kläger nachweisen muss, dass der Autohersteller ihn durch die Verwendung der Abschalteinrichtung vorsätzlich und sittenwidrig schädigen wollte. Aam 8. Mai hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, wie der Spruch aus Luxemburg in deutsches Recht umzusetzen ist. Es sieht nun so aus, als würden Betroffene künftig leichter Schadensersatz erlangen können. Die Details wird man aber erst am 24. Juni, nach Verkündung der Entscheidung, erfahren.
Darüber sprechen wir mit Dr. Malte Stübinger.
+++ Dr. Malte Stübingers Besprechung der EuGH-Entscheidung zur Klagebefugnis von Umweltverbänden hat den Titel „Abermals schlechte Noten vom EuGH für Deutschland in Sachen Umwelt- und Gesundheitsschutz“, Sie finden den Beitrag im aktuellen Heft 4 unserer Zeitschrift KlimaRZ.
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