Der europäische Gesetzgeber hat vor kurzem die politisch umstrittene Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die sog. EU-Lieferkettenrichtlinie, formal beschlossen. Sie schreibt Unternehmen vor, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten im Hinblick auf Menschenrechte und die Umwelt zu erfüllen. Wirtschaftsverbände sehen darin einen weiteren Rückschlag für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Viele deutsche Unternehmen fragen sich nun, was die CSDDD für sie konkret bedeutet. Für welche Unternehmen gilt die neue Richtlinie überhaupt? Wann werden ihre Vorgaben im deutschen Recht implementiert sein und was bringt sie neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Neues? Unser heutiger Gast Dr. Christoph Schröder möchte die wichtigsten Aspekte für Sie einordnen.
Meldung
15.04.2026
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.
