Der europäische Gesetzgeber hat vor kurzem die politisch umstrittene Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die sog. EU-Lieferkettenrichtlinie, formal beschlossen. Sie schreibt Unternehmen vor, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten im Hinblick auf Menschenrechte und die Umwelt zu erfüllen. Wirtschaftsverbände sehen darin einen weiteren Rückschlag für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Viele deutsche Unternehmen fragen sich nun, was die CSDDD für sie konkret bedeutet. Für welche Unternehmen gilt die neue Richtlinie überhaupt? Wann werden ihre Vorgaben im deutschen Recht implementiert sein und was bringt sie neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Neues? Unser heutiger Gast Dr. Christoph Schröder möchte die wichtigsten Aspekte für Sie einordnen.
Meldung
05.12.2025
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor
Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.
