Der europäische Gesetzgeber hat vor kurzem die politisch umstrittene Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die sog. EU-Lieferkettenrichtlinie, formal beschlossen. Sie schreibt Unternehmen vor, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten im Hinblick auf Menschenrechte und die Umwelt zu erfüllen. Wirtschaftsverbände sehen darin einen weiteren Rückschlag für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Viele deutsche Unternehmen fragen sich nun, was die CSDDD für sie konkret bedeutet. Für welche Unternehmen gilt die neue Richtlinie überhaupt? Wann werden ihre Vorgaben im deutschen Recht implementiert sein und was bringt sie neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Neues? Unser heutiger Gast Dr. Christoph Schröder möchte die wichtigsten Aspekte für Sie einordnen.
Meldung
14.11.2025
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot
Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.
