Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist Teil eines internationalen Trends der Verrechtlichung von menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und neben dem französischen Gesetz für eine Sorgfaltsprüfungspflicht und dem norwegischen Transparenzgesetz das einzige Gesetz, das Unternehmen umfassend zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. Im Kern schafft das LkSG die Pflicht für große Unternehmen ab 3.000 (2023) bzw. 1.000 (2024) Beschäftigten, die Risiken für Menschenrechte und einige Umweltaspekte in ihren Lieferketten zu managen. Die Umsetzung des Gesetzes wirft jedoch etliche Fragen auf, so zum Beispiel nach der geforderten Wirksamkeitsprüfung der implementierten Maßnahmen für Identifikation und Steuerung menschenrechtlicher Risiken oder der Verknüpfung mit der Unternehmenssteuerung. Über diese Fragen reden wir heute mit Daniel Schönfelder und Noah Neitzel.
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Über FACHFRAGEN
In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Experten je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Wo brennt es und was muss man dazu wissen? Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führt Sie Kerstin Pferdmenges. Einfach mal reinhören und informieren lassen.