• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FACHFRAGEN Podcast: Bundeskartellamt intensiviert Missbrauchsaufsicht

26.05.2023

Podcast

FACHFRAGEN Podcast: Bundeskartellamt intensiviert Missbrauchsaufsicht

Willkommen beim Experten-Talk der Fachmedien Otto Schmidt! In der 140. Folge FACHFRAGEN geht es um den umfangreichen Gebrauch der erweiterten Missbrauchsaufsicht. Warum ist gerade im Zusammenhang mit der Digitalwirtschaft eine neue Herangehensweise notwendig?

Das Bundeskartellamt ist der oberste Wettbewerbshüter in Deutschland. Seit Anfang 2021 hat die Behörde ein neues Instrument zur Verfügung, mit dem sie schneller und effektiver gegen Praktiken großer Internetkonzerne vorgehen kann. Grundlage von diesem Instrument sind die neuen Befugnisse aus § 19a GWB, die im Zuge der 10. GWB-Novelle eingeführt worden sind. Damit ist es dem Bundeskartellamt jetzt möglich, im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht zu prüfen, ob bestimmte Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben. Wenn das so ist, kann das Bundeskartellamt bestimmte Verhaltensweisen dieser Unternehmen untersagen. Das Amt hat auf dieser Grundlage zahlreiche Verfahren eingeleitet, einige davon sind auch bereits abgeschlossen.

Zu diesem Thema sprechen wir mit Andreas Mundt.

 

» Weitere Folgen

 

+++ Über dieses und alle anderen Themen rund um den Wettbewerbsschutz hält die WuW Sie auf dem Laufenden – folgen Sie uns auf LinkedIn und testen Sie uns – mit einem kostenfreien Probe-Abo, Print/digital oder nur digital.

 

Über FACHFRAGEN

In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Expert:innen je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führt Sie in dieser Folge Kerstin Pferdmenges. Einfach mal reinhören und informieren lassen.


FACHFRAGEN Podcast

Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht