Erst mit der Billigung durch den Aufsichtsrat gilt der Jahresabschluss als festgestellt. So sieht es § 172 des Aktiengesetzes vor. Viele Aufsichtsräte sind Aufsichtsrat wegen bestimmter Kompetenzen – die müssen sich aber nicht unbedingt auf die Details von Jahres- oder Konzernabschlüssen beziehen. Schlimmstenfalls führt das dazu, dass hoch qualifizierte Aufsichtsräte bestimmte Fragen nicht stellen, weil sie eine Blamage befürchten. Unser heutiger Interviewgast Dr. Carola Rinker möchte das Verständnis für heutige, immer komplexere Finanzinformationen erleichtern.
+++ Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten, schauen Sie doch in Frau Rinkers neues Buch Bilanzpolitik – Bilanzkosmetik – Bilanzfälschung – Gestaltungsspielräume nutzen und Manipulation erkennen.
Über FACHFRAGEN
In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Expert:innen je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führt Sie in dieser Folge Kerstin Pferdmenges. Einfach mal reinhören und informieren lassen.