Doch sind mit der Anwendung dieser Steuerbefreiung zahlreiche Anwendungsfragen verbunden, welche in der Praxis beachtet werden müssen. Darüber sprechen wir mit mit Dr. Katrin Dorn und Christian Saecker.
Meldung
10.07.2025
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen
Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.