Doch sind mit der Anwendung dieser Steuerbefreiung zahlreiche Anwendungsfragen verbunden, welche in der Praxis beachtet werden müssen. Darüber sprechen wir mit mit Dr. Katrin Dorn und Christian Saecker.
Steueboard
13.08.2026
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.
