Doch sind mit der Anwendung dieser Steuerbefreiung zahlreiche Anwendungsfragen verbunden, welche in der Praxis beachtet werden müssen. Darüber sprechen wir mit mit Dr. Katrin Dorn und Christian Saecker.
Meldung
17.03.2026
Kündigung wegen Kirchenaustritt
Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.
