Doch sind mit der Anwendung dieser Steuerbefreiung zahlreiche Anwendungsfragen verbunden, welche in der Praxis beachtet werden müssen. Darüber sprechen wir mit mit Dr. Katrin Dorn und Christian Saecker.
Meldung
19.05.2026
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden
Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.
