Doch sind mit der Anwendung dieser Steuerbefreiung zahlreiche Anwendungsfragen verbunden, welche in der Praxis beachtet werden müssen. Darüber sprechen wir mit mit Dr. Katrin Dorn und Christian Saecker.
Meldung
20.01.2025
Unfertige Gebäude kein Verwaltungsvermögen
Grundstücke mit im Bau befindlichen Gebäuden stellen trotz geplanter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar.