Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach einem wohlverdienten Urlaub montags ins Büro. Nach einem Gang in die Küche, die Kaffeetasse in der Hand, setzen Sie sich an Ihren Rechner und überprüfen Ihre E-Mails. Neben einigen ungelesenen Kunden-E-Mails finden Sie auch eine bisher unbekannte Versenderadresse. Es handelt sich um Werbemails einer Gewerkschaft. Sie sind überrascht, denn Ihre betriebliche E-Mail-Adresse ist weder im Internet verfügbar, noch wurden Sie vorab über die Zusendung von Werbemails informiert oder um Erlaubnis gebeten. Sie fragen sich: Kann es sein, dass Ihre E-Mail-Adresse einfach ungefragt weitergegeben wird und die Gewerkschaft Sie kontaktiert? Wir freuen uns, dass wir hierzu mit Rechtsanwalt Dr. Bernd Kinzinger sprechen können.
Meldung
01.09.2025
EU-Data-Act gilt ab 12. September
Der EU-Data-Act regelt künftig Datenzugang und -weitergabe, Pflichten von Dateninhabern, das Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln sowie den Wechsel zwischen Cloud-Diensten.