Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
30.04.2025
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens
Eine Vollziehungsmaßnahme in Form der Abtretung von Steuerforderungen ist unzulässig, solange das Gericht über die Aussetzung entscheidet.