Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
06.10.2026
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.
