Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
07.07.2025
Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden
Benefits sind längst mehr als freiwillige Zusatzleistungen; sie sind strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und Positionierung im Arbeitsmarkt.