Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
17.10.2025
Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie (CSDDD) direkt in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.