Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
12.08.2025
BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung als verfassungsgemäß
Das BVerfG stärkt mit seiner Entscheidung den Grundsatz der kontinuierlichen Besteuerung. Verluste lassen sich demnach nur begrenzt in späteren Jahren anrechnen.