Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Steuerboard
06.06.2025
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I
Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.