Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
02.09.2025
Trotz Krise: Beschäftige halten Arbeitsplatz für sicher
Ein Großteil der Beschäftigten sieht die allgemeine Arbeitsmarktlage kritisch, bleibt aber überraschend optimistisch, was den eigenen Arbeitsplatz betrifft.