Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
16.09.2025
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job
Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.