Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
09.01.2026
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen
Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.
