Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
24.11.2025
Wenn KI zum Kollegen wird
Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.
