Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
04.05.2026
BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb
Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft mehr Klarheit für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen über mehrstufige Handelsstrukturen.
