Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
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24.03.2026
Entstrickungsbesteuerung trotz fortbestehender Verstrickung?
Am 17.03.2026 fand in Berlin die sechste WIN Tax Conference unter dem Motto „Tax in Action“ statt, eine Veranstaltung mit spannenden Vorträgen und Podiumsdiskussionen mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten aus Finanzverwaltung, Unternehmen und Beratung.
