• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FACHFRAGEN: Digitale Transformation – Was für Aufsichtsräte im Jahr 2025 auf die Agenda gehört

14.04.2025

Podcast

FACHFRAGEN: Digitale Transformation – Was für Aufsichtsräte im Jahr 2025 auf die Agenda gehört

Die digitale Transformation stellt Unternehmen vor einen permanenten Stresstest, der insbesondere auch die Aufsichtsräte fordert.

Aufsichtsräte müssen nicht nur Innovationen und neue Geschäftsmodelle strategisch bewerten, sondern auch digitale Resilienz fördern – von Cyber Security bis zur Integration von KI. Digitalkompetenz ist dabei keine optionale Zusatzqualifikation von Aufsichtsräten mehr, sondern sie ist notwendig, um Unternehmen auf lange Sicht wettbewerbsfähig und zukunftssicher auszurichten. Doch die Realität in einigen deutschen Aufsichtsräten im Hinblick auf deren Digitalkompetenz sieht leider noch anders aus. Was müssen Aufsichtsräte tun, um die von ihnen überwachten Unternehmen wirkungsvoll bei der digitalen Transformation zu unterstützen und welche Digitalkompetenz benötigen sie wirklich?

+++ Mehr Informationen finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank