Manchmal merken Steuerpflichtige gar nicht, dass sie diese Befreiung in Anspruch genommen haben, manchmal werden die Nachteile der Regelung erst nach der Übertragung von Todes wegen bemerkt. Anlass genug, sich einmal mit dieser Steuerbefreiung, ihren Voraussetzungen und Fallstricken vertieft auseinanderzusetzen.
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15.07.2026
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.
