Manchmal merken Steuerpflichtige gar nicht, dass sie diese Befreiung in Anspruch genommen haben, manchmal werden die Nachteile der Regelung erst nach der Übertragung von Todes wegen bemerkt. Anlass genug, sich einmal mit dieser Steuerbefreiung, ihren Voraussetzungen und Fallstricken vertieft auseinanderzusetzen.
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20.03.2026
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig
Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.
