Manchmal merken Steuerpflichtige gar nicht, dass sie diese Befreiung in Anspruch genommen haben, manchmal werden die Nachteile der Regelung erst nach der Übertragung von Todes wegen bemerkt. Anlass genug, sich einmal mit dieser Steuerbefreiung, ihren Voraussetzungen und Fallstricken vertieft auseinanderzusetzen.
Steuerboard
27.03.2026
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung
Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.
