Manchmal merken Steuerpflichtige gar nicht, dass sie diese Befreiung in Anspruch genommen haben, manchmal werden die Nachteile der Regelung erst nach der Übertragung von Todes wegen bemerkt. Anlass genug, sich einmal mit dieser Steuerbefreiung, ihren Voraussetzungen und Fallstricken vertieft auseinanderzusetzen.
Meldung
19.03.2026
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.
