+++ Mehr Informationen finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.
Meldung
25.09.2026
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.
