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Steuerboard
31.08.2026
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.
