08.10.2021

Podcast

FACHFRAGEN – Social Media im Aufsichtsrat

Willkommen beim Experten-Talk der Handelsblatt Fachmedien! In der 71. Folge FACHFRAGEN geht es um Social Media im Aufsichtsrat.

Pinke Handschuhe, regenbogenfarbene Stadien, Michael Wendler bei Kaufland, rassistische VW-Golf-Werbung – die Liste an Shitstorms, die Unternehmen einfahren, ist lang und: sie wird immer länger. Manchmal zu Recht, zu oft allerdings auch gepusht von kleinen gesellschaftlichen Aktivistengruppen, die eine Bagatelle in den sozialen Medien für die eigene Agenda zum Skandal hochstilisieren – man denke nur an das „Lolitagate“ von Audi. Das Gleiche gilt für die Nutzung von Social Media durch Vorstände: Joe Kaeser und Clemens Tönnies sind in Deutschland zwei der bekannteren Beispiele. Damit ist klar, dass Imagerisiken für Unternehmen und Vorstände eine bedeutende Rolle spielen – aber ist das auch schon im Aufsichtsrat angekommen? Und wie sieht es eigentlich mit der Nutzung der sozialen Medien durch Aufsichtsratsmitglieder selbst aus? Darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Daniel Graewe.

 

» Zur Folge

 

+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat und auf unserer Online-Tagung „New Corporate Governance“.

 

Über FACHFRAGEN
In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Experten je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Wo brennt es und was muss man dazu wissen? Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führen Sie Kerstin Pferdmenges, Jonathan Cholewa und Andreas Weber. Einfach mal reinhören und informieren lassen.


FACHFRAGEN Podcast

Weitere Meldungen


BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.


31.03.2023

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App