Mitten in Corona hat der Gesetzgeber Zeit gefunden, ein neues Sanierungsverfahren in Gesetzesform zu gießen. Der Auslöser ist nicht die Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen, sondern eine EU Verordnung, die schon lange vorher diskutiert werden soll. Sie soll es an sich gesunden Unternehmen erleichtern Probleme schon frühzeitig anzugehen. Es ist wichtig für alle Gesellschaften und deren Geschäftsführer, weil sich deren Pflichten bei einer aufziehenden Krise nunmehr verändern und konkretisieren. Warten und hoffen geht nach dem StaRUG endgültig nicht mehr. Wir haben bei Dr. Sabine Vorwerk nachgefragt.
+++ Mehr zum Thema Sanierungsverfahren finden Sie in unseren Zeitschriften DER BETRIEB und Der Aufsichtsrat. +++
Über FACHFRAGEN
In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Experten je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Wo brennt es und was muss man dazu wissen? Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führen Sie Kerstin Pferdmenges und Andreas Weber. Einfach mal reinhören und informieren lassen.