Nach deutschem Recht ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Regelmäßig versagt die Finanzverwaltung Unternehmen den Vorsteuerabzug, weil Rechnungen der leistenden Unternehmer nicht korrekt ausgestellt wurden. Mit dem BMF-Schreiben vom 18. September 2020 hat die Finanzverwaltung nunmehr nach langer Vorlaufzeit zu Fragen des Vorsteuerabzugs und der Rechnungsberichtigung Stellung bezogen. Doch was sind die Kernaussagen des Schreibens und in welchen Fällen kann allein durch objektive Beweismittel ein Vorsteuerabzug erreicht werden? Wir haben bei RA Dipl.-Fw. Dr. Jochen Tillmanns nachgefragt.
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Über FACHFRAGEN
In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Experten je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Wo brennt es und was muss man dazu wissen? Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führen Sie Kerstin Pferdmenges und Andreas Weber. Einfach mal reinhören und informieren lassen.