Die EU-Kommission möchte einen signifikanten Bürokratieabbau von mindestens 25% erreichen, bei mittelständischen Unternehmen sogar von mindestens 35%, um den Wettbewerb der europäischen Wirtschaft zu stärken. Als Konsequenz sollen die nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung sowie der Anwenderkreis wesentlich begrenzt und die Erstanwendungszeitpunkte ausgedehnt werden. Hierzu hatte die EU-Kommission am 26. Februar ein sog. Omnibus-I-Paket veröffentlicht, das derzeit kontrovers in Unternehmenspraxis und Politik diskutiert wird. Wir möchten in diesem Podcast die zentralen Inhalte des Omnibus-Pakets vorstellen und eine kritische Bilanz ziehen.
Meldung
12.08.2025
BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung als verfassungsgemäß
Das BVerfG stärkt mit seiner Entscheidung den Grundsatz der kontinuierlichen Besteuerung. Verluste lassen sich demnach nur begrenzt in späteren Jahren anrechnen.