In der letzten Zeit haben wir wieder viel über Bürokratie gesprochen. Ob es um die Antragstellung für Fördermittel geht, um Baugenehmigungen oder um die Gründung eines Unternehmens – immer wieder wird kritisiert, dass die Verwaltung zu langsam und zu kompliziert ist. Die ehemalige Bundesregierung hatte darauf reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bürokratie abbauen soll. Aber was bedeutet das konkret für Sie? In diesem Podcast nehmen wir die aktuellen Entwicklungen genauer unter die Lupe und erklären Ihnen mit konkreten Beispielen, was sich durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ändert. Wir sprechen mit Christoph Schmidt, um ein umfassendes Bild davon zu zeichnen, welche Chancen bestehen und welche Hürden noch zu überwinden sind.
Steuerboard
25.02.2026
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …
