In der letzten Zeit haben wir wieder viel über Bürokratie gesprochen. Ob es um die Antragstellung für Fördermittel geht, um Baugenehmigungen oder um die Gründung eines Unternehmens – immer wieder wird kritisiert, dass die Verwaltung zu langsam und zu kompliziert ist. Die ehemalige Bundesregierung hatte darauf reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bürokratie abbauen soll. Aber was bedeutet das konkret für Sie? In diesem Podcast nehmen wir die aktuellen Entwicklungen genauer unter die Lupe und erklären Ihnen mit konkreten Beispielen, was sich durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ändert. Wir sprechen mit Christoph Schmidt, um ein umfassendes Bild davon zu zeichnen, welche Chancen bestehen und welche Hürden noch zu überwinden sind.
Steuerboard
30.09.2026
Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung
Wirtschaftsgüter sind nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Kann ein anderer den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen, ist dieses nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.
