In der letzten Zeit haben wir wieder viel über Bürokratie gesprochen. Ob es um die Antragstellung für Fördermittel geht, um Baugenehmigungen oder um die Gründung eines Unternehmens – immer wieder wird kritisiert, dass die Verwaltung zu langsam und zu kompliziert ist. Die ehemalige Bundesregierung hatte darauf reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bürokratie abbauen soll. Aber was bedeutet das konkret für Sie? In diesem Podcast nehmen wir die aktuellen Entwicklungen genauer unter die Lupe und erklären Ihnen mit konkreten Beispielen, was sich durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ändert. Wir sprechen mit Christoph Schmidt, um ein umfassendes Bild davon zu zeichnen, welche Chancen bestehen und welche Hürden noch zu überwinden sind.
Steuerboard
18.02.2026
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme
Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?
