• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Externe Datenschutzbeauftragte ist keine Syndikusrechtsanwältin

14.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Externe Datenschutzbeauftragte ist keine Syndikusrechtsanwältin

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Eine Volljuristin, die als externe Datenschutzbeauftragte für die Kunden ihres Arbeitgebers tätig ist und daneben als „Consultant Datenschutz und IT-Compliance“ in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Foresik berät, ist wegen dieser Tätigkeit nicht als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen, entschied der Anwaltsgerichtshof in Hamburg.

Die Klägerin, die zudem als Rechtsanwältin zugelassen ist, hatte wegen ihrer Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte zusätzlich die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin beantragt. Die zuständige Rechtsanwaltskammer lehnte den Antrag ab. Ihr hiergegen gerichteter Widerspruch blieb, ebenso wie die Klage, erfolglos.

Merkmale anwaltlicher Tätigkeit müssen prägend sein

Der AGH nahm im Urteil vom 22.06.2017 (AGH I ZU(SYN) 11/2016 (I-6) an, dass der Beruf einer Datenschutzbeauftragten zwar Merkmale anwaltlicher Tätigkeit aufweise. Diese stellten aber nicht den Schwerpunkt der von der Klägerin zu erbringenden Leistungen dar und seien daher nicht „prägend“ i.S.v. § 46 III BRAO, denn ein Datenschutzbeauftragter habe neben rechtlichen auch in ganz erheblichem Umfang andere Aufgaben, u.a. im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und des Datenschutzmanagements.

Der AGH hat die Berufung zugelassen.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 13.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)