• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

27.05.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die deutsche Wirtschaft will weiter neue Mitarbeiter einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Mai leicht an. Die größte Einstellungsbereitschaft haben die Unternehmen im Dienstleistungssektor.

Trotz einer Eintrübung der Geschäftserwartungen in der Industrie wollen die Firmen auch in dieser Branche mehr Mitarbeiter einstellen. Die Einkaufsfreude der Konsumenten zeigt sich weiterhin im Einzelhandel, neues Personal soll dem Rechnung tragen.

Dämpfer im Großhandel und im Baugewerbe

Im Großhandel gab es hingegen einen Dämpfer, hier sind zunächst keine größeren Neueinstellungen geplant. Ähnliches gilt für das Baugewerbe. Stark ausgeprägt bleibt die Beschäftigungsdynamik in der Dienstleistungsbranche. Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

(ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht