• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

27.05.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die deutsche Wirtschaft will weiter neue Mitarbeiter einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Mai leicht an. Die größte Einstellungsbereitschaft haben die Unternehmen im Dienstleistungssektor.

Trotz einer Eintrübung der Geschäftserwartungen in der Industrie wollen die Firmen auch in dieser Branche mehr Mitarbeiter einstellen. Die Einkaufsfreude der Konsumenten zeigt sich weiterhin im Einzelhandel, neues Personal soll dem Rechnung tragen.

Dämpfer im Großhandel und im Baugewerbe

Im Großhandel gab es hingegen einen Dämpfer, hier sind zunächst keine größeren Neueinstellungen geplant. Ähnliches gilt für das Baugewerbe. Stark ausgeprägt bleibt die Beschäftigungsdynamik in der Dienstleistungsbranche. Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

(ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank