• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

27.05.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die deutsche Wirtschaft will weiter neue Mitarbeiter einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Mai leicht an. Die größte Einstellungsbereitschaft haben die Unternehmen im Dienstleistungssektor.

Trotz einer Eintrübung der Geschäftserwartungen in der Industrie wollen die Firmen auch in dieser Branche mehr Mitarbeiter einstellen. Die Einkaufsfreude der Konsumenten zeigt sich weiterhin im Einzelhandel, neues Personal soll dem Rechnung tragen.

Dämpfer im Großhandel und im Baugewerbe

Im Großhandel gab es hingegen einen Dämpfer, hier sind zunächst keine größeren Neueinstellungen geplant. Ähnliches gilt für das Baugewerbe. Stark ausgeprägt bleibt die Beschäftigungsdynamik in der Dienstleistungsbranche. Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

(ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht