• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

27.05.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Expansive Personalpolitik in Unternehmen dauert an

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die deutsche Wirtschaft will weiter neue Mitarbeiter einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Mai leicht an. Die größte Einstellungsbereitschaft haben die Unternehmen im Dienstleistungssektor.

Trotz einer Eintrübung der Geschäftserwartungen in der Industrie wollen die Firmen auch in dieser Branche mehr Mitarbeiter einstellen. Die Einkaufsfreude der Konsumenten zeigt sich weiterhin im Einzelhandel, neues Personal soll dem Rechnung tragen.

Dämpfer im Großhandel und im Baugewerbe

Im Großhandel gab es hingegen einen Dämpfer, hier sind zunächst keine größeren Neueinstellungen geplant. Ähnliches gilt für das Baugewerbe. Stark ausgeprägt bleibt die Beschäftigungsdynamik in der Dienstleistungsbranche. Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

(ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)