Seit fünf Jahren beobachtet der DIHK ein rückläufiges Gründungsinteresse in Deutschland; 2015 gab es bei den entsprechenden Einstiegs- und Beratungsgesprächen in den IHKs einen erneuten Negativrekord.
Im Jahr 2015 haben die Industrie- und Handelskammern (IHKs) rund 205.000 Gespräche mit gründungsinteressierten Personen geführt. Das sind zehn Prozent weniger als im Vorjahr und bedeutet einen neuerlichen Negativrekord. Seit 2004 hat sich das Gründungsinteresse praktisch halbiert.
Gründungsinteresse auf dem Tiefpunkt
Ein Grund dafür ist die Verringerung der Gründungen aus der Erwerbslosigkeit heraus – spiegelbildlich zum erfreulichen Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Gerade in Deutschland ist dieser Zusammenhang besonders stark. Die Anzahl derjenigen, die vornehmlich aus unternehmerischem Antrieb an den Start gehen, ist in den letzten Jahren aber ebenfalls leicht gesunken. Zusätzliches unternehmerisches Potenzial konnte mithin unter dem Strich nicht gehoben werden – trotz zahlreicher Förderprogramme. Eine Wende können auch die viel beachteten innovativen Start-ups nicht bewirken – dieses Segment ist noch immer zu klein.
Gründer sind schlecht vorbereitet
Zudem sind Gründer schlechter vorbereitet: Im Jahr 2015 haben sich nicht einmal zwei Drittel der Gründer im ausreichendem Maße Gedanken zum Kundennutzen ihrer Geschäftsidee gemacht – weniger als in den beiden Jahren zuvor (70 respektive 72 Prozent). Über ein Viertel können ihre Produktideen nicht klar beschreiben, ebenfalls mehr als in den vergangenen beiden Jahren. So drohen zahlreiche Gründungsvorhaben allein an unzureichender Vorbereitung zu scheitern.
Bürokratieabbau als Lösung?
Um Anreize für eine Existenzgründung zu schaffen, muss das von der Bundesregierung geplante zweite Bürokratieentlastungsgesetz spürbare Erleichterungen mit sich bringen, so der DIHK. Dazu gehören eine vierteljährliche – statt monatliche – Umsatzsteuervoranmeldung, die Abschaffung des komplizierten Steuerformulars „EÜR“ zur Überschussermittlung für kleine Unternehmen sowie die Anhebung der Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 1.000 Euro. Das wäre gerade für Gründer, die die erste Ausstattung anschaffen, eine erhebliche Erleichterung.
Bessere Finanzierungsmöglichkeiten erwünscht
Weiterhin bestehen hohe Hürden im deutschen Steuerrecht für Investoren von Beteiligungskapital. Das hemmt vor allem die so wichtigen innovativen Start-ups. Deshalb sollten Verluste beim Einstieg eines Investors künftig in den Folgeperioden zumindest steuermindernd berücksichtigt werden können, fordert der DIHK. Das würde Gründern den Zugang zu Investoren erleichtern.
(DIHK vom 23.06.2016/ Viola C. Didier)