• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

18.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

Beitrag mit Bild

Ein Ex-Vorstand mietet bedarfswidrig Büro-und Nebenflächen an und verursachte damit einen Schaden in Millionenhöhe.

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil 27 U 36/15 vom 17.03.2016 entschieden.

Der beklagte Vorstand hatte die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen anmietete. Hierdurch war der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Vorstand nun ersetzen muss. Die Richter stellten außerdem fest, dass der Vorstand der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

(OLG Hamm, PM vom 17.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank