• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

18.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

Beitrag mit Bild

Ein Ex-Vorstand mietet bedarfswidrig Büro-und Nebenflächen an und verursachte damit einen Schaden in Millionenhöhe.

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil 27 U 36/15 vom 17.03.2016 entschieden.

Der beklagte Vorstand hatte die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen anmietete. Hierdurch war der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Vorstand nun ersetzen muss. Die Richter stellten außerdem fest, dass der Vorstand der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

(OLG Hamm, PM vom 17.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)