• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

18.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

Ein Ex-Vorstand mietet bedarfswidrig Büro-und Nebenflächen an und verursachte damit einen Schaden in Millionenhöhe.

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil 27 U 36/15 vom 17.03.2016 entschieden.

Der beklagte Vorstand hatte die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen anmietete. Hierdurch war der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Vorstand nun ersetzen muss. Die Richter stellten außerdem fest, dass der Vorstand der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

(OLG Hamm, PM vom 17.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


sustainability, Nachhaltigkeit, ESG
©peterschreibermedia/123rf.com


27.09.2023

Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

Das DRSC hat – auf Grundlage einer Anfrage des Bundesjustizministeriums – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbesondere ESRS-Anwender, durchgeführt.

Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App